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Schadensersatzrecht

Ausgleich, Prävention, Geltendmachung

Das Schadenersatzrecht, oder auch Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann Personen für erlittenen Schaden von jemand anderem Ersatz verlangen können. Schaden umfasst hierbei nicht nur die körperliche Gesundheit des Betroffenen, sondern auch sein Eigentum.

Ziele des Schadensersatzrechts sind einerseits Ausgleich für den Geschädigten und Prävention, das heißt, der Schädiger soll künftig Schädigungen vermeiden und begangene nicht wiederholen.

Ratsuchende, die Fragen zum Schandesersatzrecht haben, können sich an unsere Kanzlei wenden. Wir unterstützen Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzungen und kümmern uns gegebenenfalls auch um die Abwehr von Produkthaftungs- und sonstigen Schadenseratzansprüchen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung oder sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer, juristischer Berater zur Seite.

Des Weiteren unterstützen wir Sie kompetent und gezielt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei ist egal, ob es sich um materielle oder immaterielle hndelt.