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Ihr Notar in

Mülheim an der Ruhr

Notar & Fachanwalt Erbrecht Dr. Christian Keller

Notar
Dr. jur. Christian Keller

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Notar Mülheim an der Ruhr / Notar Oberhausen

Notar Mülheim Ruhr, Notar Oberhausen, Dr. Keller

Dr. jur. Christian Keller ist seit 2014 als Notar in Mülheim an der Ruhr (Amtssitz) tätig. Zu den Hauptaufgaben eines Notars zählen unter anderem die Beurkundung diverser Rechtsgeschäfte, sowie Beglaubigug von Unterschriften. Für Rechtsgeschäfte wie z. B. Erbverträge, Gesellschaftsverträge oder Grundstückskaufverträge ist laut Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vorgesehen. Notare sind dabei zur Unparteilichkeit sowie Unabhängigkeit verpflichtet.

Notar Dr. Keller kann auch Hilfestellung bei vertraglichen Streitigkeiten leisten und als unparteiischer Berater auftreten. Sinn der notariellen Beurkundung ist vor allem, den Willen der Urkundsbeteiligten zu ergründen und diesen klar und rechtssicher formuliert zu dokumentieren.

Notar in Mülheim Ruhr für Existenzgründer und Unternehmer

Als Notar in Mülheim an der Ruhr und Notar in Oberhausen unterstützt Herr Dr. Keller Unternehmer und Existenzgründer. Neben den betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten müssen auch weitere rechtliche Aspekte beachtet werden. Das beginnt bereits mit der Auswahl einer geeigneten Unternehmensform. Hieraus ergeben sich nämlich auch weitere Fragen wie z. B. die der Haftung – wird maximal das eingezahlte Stammkapital belastet oder wird ggf. auch mit dem Privatvermögen gehaftet? Hilfe bei der Ausformulierung der Gesellschaftsverträge gibt und sich um die erforderlichen Eintragungen ins Handelsregister kümmert.

Wann braucht ein Unternehmer einen Notar? Wenn Betriebe die Rechtsform wechseln, Betriebe fusionieren, aufgespalten werden oder vergleichbare Umstrukturierungen erfahren muss ein Notar beauftragt werden. Für komplizierte, rechtliche Vorgänge, hat der Gesetzgeber oftmals die Beratung durch einen Notar vorgesehen hat. Ebenfalls von Bedeutung für Unternehmer ist die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge, ansonsten kann es für das Unternehmen schnell zu einer wirtschaftlichen Krise kommen. Mitunter sind damit dann auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet.

Notar zur Beurkundung von Kaufverträgen, Eheverträgen etc.

Weiterhin kann er für die Beurkundung von Kaufverträgen bei Grundstücks- oder Immobilienkäufen beauftragt werden. Das ist insbesondere wichtig, da es bei Immobilienkäufen bzw. -verkäufen zumeist um erhebliche Beträge geht. Durch sachgemäße Beratung eines Notars können Risiken vermieden werden.

So soll der Verkäufer davor geschützt werden, seine Immobilie „loszuwerden“, ohne dass er den entsprechenden Kaufpreis erhalten hat. Äquivalent dazu soll auch verhindert werden, dass der Käufer bereits für die Immobilie gezahlt hat, sie aber nie erhält. Mithilfe von Herrn Notar Dr. Keller erhalten beide Parteien einen ausgewogenen Kaufvertragsentwurf, bei dem keine beider Seiten benachteiligt wird.

Auch die aus dem Familienrecht bekannten Eheverträge fallen in den Aufgabenbereich eines Notars. Mithilfe von Eheverträgen können die rechtlichen Verhältnisse einer Ehe großteils frei gestaltet werden, dabei müssen aber rechtliche Vorgaben beachtet werden. Herr Notar Dr. Keller achtet darauf, dass der Ehevertrag fehlerfrei ist und die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Mit der notariellen Beurkundung erhält der Ehevertrag seine rechtliche Gültigkeit. Mit Begründung einer Lebensgemeinschaft ergeben sich viele Fragen, wobei insbesondere diese mit finanziellem Bezug von Belang sind. Was passiert beispielsweise mit alleinigem und dem beiderseitigen Vermögen? Welche Pflichten und Rechte stehen bei gemeinsamen Kindern zu? Sowie von besonderer Bedeutung: Was geschieht bei einer Trennung? Dabei kann Herr Dr. Keller als unparteiischer Notar einen individuell passenden und ausgewogenen Vertrag gestalten.

Notar in Mülheim Ruhr und Oberhausen, Fachwanwalt für Erbrecht

Erblassern steht es zu, im Todesfall Regelungen bzgl. ihres Vermögens in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags zu treffen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser keine Regelungen nach der gesetzlichen Erbfolge wünscht. Zwar garantiert ihnen das Grundgesetz eine gewisse Testierfreiheit, dennoch müssen dabei einige Regeln eingehalten werden.

Obgleich ein Testament, ganz im Gegensatz zum Erbvertrag, auch ohne Hinzuziehung eines Notars eigenhändig verfasst werden kann, ist notarielle Betreuung und Beurkundung dennoch empfehlenswert. Auf der einen Seite profitiert der Erblasser durch das Fachwissen des Notars und kann so evtl. auftretenden Streitigkeiten unter den Erben – bedingt durch Unklarheiten oder Fehler im Testament – vorbeugen. Auf der anderen Seite wird durch notarielle Beurkundung des Dokuments sichergestellt, dass die letztwillige Verfügung korrekt umgesetzt wird. Außerdem sparen Sie Kosten im Todesfall, weil das notarielle beurkundete Testament einem Erbschein gleichsteht.

Die bisherige Handhabung der Kreditinstitute, bei Umschreibungen von Bankkonten verstorbener Kontoinhaber einen Erbschein zu verlangen, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs seit Oktober 2013 nicht mehr rechtmäßig, entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Danach braucht die Erbberechtigung von Erben nicht mehr durch einen kostenpflichtigen Erbschein nachgewiesen zu werden, sondern es genügt die Vorlage eines beglaubigten Testaments oder eines Erbvertrags. Der BGH bekräftigte damit seine frühere Rechtsprechung, wonach ein eröffnetes öffentliches Testament einen ausreichenden Nachweis des Erbrechts erbringt.

Auch bevor der Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, muss er dem Grundbuchamt gegenüber nachweisen, dass er auch tatsächlich Erbe ist. Dieser Nachweis der Erbfolge wird grundsätzlich durch die Vorlage eines Erbscheins geführt. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament, so genügt es regelmäßig, wenn anstelle des Erbscheins das notarielle Testament sowie eine Niederschrift über die Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht vorgelegt wird. Auch hier werden daher Kosten gespart.

Notarielle Beurkundung in Fremdsprachen: Französisch, Spanisch, Englisch

Notar Dr. Keller bietet notarielle Beurkundungen und weitere Rechtsgeschäfte auch in den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch an. Rechtsanwalt und Notar Dr. Keller ist durch den Präsidenten des OLG Düsseldorf ermächtigter Übersetzer für die französische Sprache.

Mediation durch Notar in Oberhausen und Mülheim Ruhr

Da Notare eine unparteiische und unabhängige Stellung haben, können sie auch in diversen Streitfällen als betreuender und beratender Vermittler fungieren. Denkbar sind hier z. B. Erbauseinandersetzungen oder Ungereimtheiten bei der Scheidungsvereinbarung. Durch ihre Stellung in Kombination mit entsprechendem Fachwissen können Notare als Schiedsrichter eintreten. Der Vorteil dabei ist, dass ein ansonsten evtl. anfallendes, mitunter langatmiges und dann zumeist kostspieliges gerichtliches Verfahren vermieden werden kann.

 

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